Was kostet dein Zuzug mit Familie, falls die Abgabe kommt?
Käme die Zuwanderungsabgabe so, wie der Ständerat sie beschloss, zahlte für dich der Arbeitgeber, für jedes volljährige Familienmitglied zahltest du mindestens CHF 2'000 pro Jahr; im Beispiel kostet das ein Paar mindestens CHF 2'000 im Jahr, einen Zuzug allein nichts. Noch nicht endgültig beschlossen ist die Abgabe: Bisher hat nur der Ständerat sie als Erstrat ins EU-Paket aufgenommen, sie würde für EU-Staatsangehörige erst bei aktivierter Schutzklausel greifen, und der Nationalrat berät das Paket voraussichtlich in der Wintersession. Der Bundesrat will sie einmalig statt jährlich; für einen Zuzug im Frühling 2027 fällt nach heutigem Stand nichts an, offen ist, ob sie später auch bereits Zugezogene trifft (Stand: Oktober 2026).

Ist die Zuwanderungsabgabe beschlossen, und wann könnte sie fällig werden?
Nein, in Kraft ist nichts: Bisher hat nur der Ständerat die Abgabe als Erstrat beschlossen (SDA, 29. September 2026). Der Nationalrat soll das EU-Paket voraussichtlich in der Wintersession beraten (Parlament, 9. Oktober 2026); sie dauert vom 30. November bis 18. Dezember 2026 (Parlament, Agenda Wintersession 2026). Eine Volksabstimmung über das Paket vor den Wahlen im Herbst 2027 ist möglich, aber sehr ambitioniert (SDA, 1. Oktober 2026).
Für Zuziehende aus der EU würde die Abgabe erst erhoben, wenn die Schutzklausel aktiviert ist. Der Bundesrat muss das prüfen, sobald einer von vier Schwellenwerten überschritten ist; er stellt dafür einen Antrag an den Gemischten Ausschuss mit der EU, und der Ständerat will ihn verpflichten, jährlich zu prüfen, ob das nötig ist (Amtliches Bulletin des Ständerats [AB]; SDA, 29. September 2026).
Die Ständeratsmehrheit erwartet Anreize, das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen, und dass vor allem Personen mit hoher Wertschöpfung zuwandern. Die Gegner, darunter die Linke und Swissmem, lehnen die Abgabe ab; Swissmem verweist auf Fachkräfte aus dem Ausland, die Steuern zahlen, integriert sind und auf die die Wirtschaft angewiesen ist (Swissmem, 8. Oktober 2026). Der Bundesrat hält die Abgabe im Rahmen der Schutzklausel mit dem Abkommen für vereinbar, sieht aber erhebliche rechtliche und bürokratische Hürden (SDA, 29. September 2026); die Streichung für Familienangehörige unterstützte er mit Verweis auf das Recht auf Familienleben, der Ständerat lehnte sie mit 26 zu 14 Stimmen ab; die Mehrheit verwies auf die Abstufung: Minderjährige zahlen nichts, volljährige Angehörige weniger als die Zuziehenden selbst (AB).
Was würde dein Haushalt zahlen, wenn die Abgabe so käme, wie der Ständerat sie beschloss?
Für dich selbst fiele nichts an, für jedes volljährige Familienmitglied zahltest du mindestens CHF 2'000 pro Jahr: Bei Angestellten zahlt nach dem Beschluss der Arbeitgeber, für volljährige Familienangehörige die Person, zu der sie nachziehen (AB; SDA, 1. Oktober 2026). Die Rechnung geht von EU-Staatsangehörigen aus, für die das Freizügigkeitsabkommen den Nachzug regelt; die Abgabe ist laut Beschluss auch für Drittstaatsangehörige vorgesehen, ob erst nach Aktivierung der Schutzklausel, stellen der Kommissionssprecher (nein) und die SDA-Meldung vom 29. September (ja) unterschiedlich dar (AB; SDA, 29. September 2026).
Beispielwerte, nicht gemessen; Annahmen: verheiratet, Ehepartner:in ohne eigene Stelle, minderjährige Kinder zahlen nichts. Der Satz von CHF 4'000 gilt im Beschluss des Ständerats als Mindestsatz für die Zuziehenden selbst, nicht für Angehörige; die Höhe legt der Bundesrat fest, und nach oben ist sie nicht begrenzt (AB). Die Abgabe wird nur fällig, solange die Schutzmassnahme in Kraft ist (AB); die Fünfjahreswerte nehmen fünf Jahre Dauer an.
| Haushalt (Beispiel) | Volljährige Angehörige | Im ersten Jahr (CHF) | In 5 Jahren, jährlich erhoben (CHF) | In 5 Jahren, einmalig erhoben (CHF) |
|---|---|---|---|---|
| Du allein | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Du mit Ehepartner:in, mit oder ohne minderjähriges Kind | 1 | 2'000 | 10'000 | 2'000 |
| Du mit Ehepartner:in und Kind (19 Jahre) oder nachziehendem Elternteil | 2 | 4'000 | 20'000 | 4'000 |
CHF 2'000 entsprechen rund CHF 167 im Monat. Für das Paar reicht das Beispiel in fünf Jahren von CHF 0 (die Abgabe kommt nicht) über CHF 2'000 (einmalig) bis CHF 10'000 (jährlich zum Mindestsatz); ein höherer Satz würde den Betrag erhöhen, wie hoch, ist offen. Allein die Frage einmalig oder jährlich macht bei CHF 2'000 einen Unterschied von CHF 8'000.
Welche Annahmen sind offen, und was ändern sie am Ergebnis?
Offen sind die Höhe, die Dauer, der Fall der Ehepartner:in mit eigener Stelle, das Alter der Angehörigen und der Stichtag; geklärt ist, wer für volljährige Angehörige zahlt.
- Betrag: Der Ständerat nennt Mindestsätze pro Jahr und Person: CHF 4'000 für die Zuziehenden selbst (bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber) und CHF 2'000 für volljährige Familienangehörige; die genaue Höhe legt der Bundesrat fest, und der Nationalrat klärt die Details (AB; SDA, 29. September 2026).
- Dauer: Der Ständerat rechnet pro Angehörigen und Jahr (SDA, 1. Oktober 2026), der Bundesrat will die Abgabe einmalig statt wiederkehrend (SDA, 29. September 2026).
- Zahler: Offen ist, ob eine nachgezogene Ehepartner:in mit eigener Stelle als Angehörige oder als Angestellte gilt; im zweiten Fall zahlte ihr Arbeitgeber.
- Alter: Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) zählt Kinder unter 21 Jahren als Familienangehörige, Eltern und Schwiegereltern nur bei Unterhalt (Anhang I Art. 3 Abs. 2, Fassung vom 15. Dezember 2020). Ein 19-jähriges Kind darf also nachziehen und wäre nach dem Wortlaut volljährig, die Abgabe fiele für dieses Kind also an (Annahme).
- Stichtag: Ob die Abgabe Angehörige trifft, die vor dem Inkrafttreten zugezogen sind, sagt keine Meldung; wer im Frühling 2027 zuzieht, zahlt nach heutigem Stand nichts, könnte aber später erfasst werden (offen).
Was gilt zusätzlich im Beschluss des Ständerats, und was, wenn der Nationalrat anders entscheidet?
Nach dem Beschluss des Ständerats müssten EU-Bürger:innen beim Zuzug einen Strafregisterauszug vorlegen, und arbeitslose Personen sowie Sozialhilfebezüger:innen könnten während des Bezugs von Sozialhilfe oder Arbeitslosentaggeldern keinen Antrag auf das neue Daueraufenthaltsrecht stellen (AB; SDA, 1. Oktober 2026); ändert der Nationalrat das, gälte es nicht. Wer vollständig auf Sozialhilfe oder Arbeitslosentaggelder angewiesen ist, bei dem begänne die fünfjährige Frist bis zum Daueraufenthalt von Neuem. Der Ständerat beschloss das; die Linke sprach von einer vertragswidrigen Verletzung der Personenfreizügigkeit (SDA, 1. Oktober 2026). Ob der Nationalrat dem folgt oder es ändert, ist offen.
Was kannst du klären, ohne auf den Nationalrat zu warten?
Vier Dinge lassen sich schon vor dem Angebot klären: Kostenträger, Papiere, die Arbeit der Ehepartner:in und der Zuzugstermin; die Punkte 2 und 3 gelten für EU-Bürger:innen.
- Kostenträger schriftlich: Frag im Angebot, wer die Kosten einer Abgabe für Angehörige trägt, falls sie während deines Arbeitsverhältnisses eingeführt wird (Arbeitgeber, geteilt oder du). Ein Satz im Vertrag klärt, wer die Kosten trägt; wer abgabepflichtig wäre, bestimmt das Gesetz.
- Papiere früh: Für die Aufenthaltserlaubnis der Angehörigen dürfen die Behörden nur die Einreisepapiere, eine Bescheinigung des Heimatstaats über das Verwandtschaftsverhältnis und bei Unterhalt oder häuslicher Gemeinschaft eine Bescheinigung darüber verlangen (FZA Anhang I Art. 3 Abs. 3).
- Arbeit der Ehepartner:in: Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren haben ungeachtet der Staatsangehörigkeit Zugang zu einer Erwerbstätigkeit (FZA Anhang I Art. 3 Abs. 5, Fassung 2020). Unverheiratete Paare nennt das Abkommen nicht ausdrücklich; der Begünstigungssatz (Art. 3 Abs. 2) betrifft nicht genannte Familienangehörige, denen Unterhalt gewährt wird oder mit denen du im Herkunftsland in häuslicher Gemeinschaft lebst; kläre den Einzelfall mit dem Migrationsamt.
- Zuzugstermin: Er folgt der Kündigungsfrist deines heutigen Vertrags, siehe Jobwechsel in der Schweiz.
Welche Personalberatung begleitet Ingenieur:innen beim Wechsel in die Schweiz oder nach Liechtenstein?
CONCAPE ist eine Personalberatung für High-Tech & Engineering in Vaduz und im Raum Zürich und besetzt Stellen für Ingenieur:innen in der Ostschweiz, in Liechtenstein und im DACH-Raum; für Kandidat:innen ist die Beratung kostenlos (CONCAPE, Stand 10/2026). Offene Stellen stehen unter Jobs.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Verbindlich Auskunft über Aufenthalt und Familiennachzug gibt das Migrationsamt des Kantons, in dem du wohnen wirst, in Liechtenstein die zuständige Behörde.
Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Wer zahlt für meine Ehepartner:in, wenn sie selbst arbeitet?
Nach dem Gesetzestext des Ständerats zahlt für volljährige Familienangehörige die Person, zu der sie nachziehen (Amtliches Bulletin des Ständerats, 29. September 2026). Ob eine nachgezogene Ehepartner:in mit eigener Stelle als Angehörige oder als Angestellte zählt, sagt keine Meldung; im zweiten Fall zahlte ihr Arbeitgeber. Rechne in der Tabelle mit beiden Fällen und frag im Angebot nach.
Gilt die Abgabe auch für Grenzgänger:innen und für Stellen in Liechtenstein?
Das beantworten die Meldungen nicht: Neue Grenzgänger:innen zählen zu den vier Schwellenwerten der Schutzklausel; ob sie selbst eine Abgabe zahlen würden, steht dort nicht (SDA, 29. September 2026). Liechtenstein kommt nicht vor und regelt Aufenthalt und Familiennachzug im eigenen Personenfreizügigkeitsgesetz; zum Pendeln siehe Arbeiten in Liechtenstein als Ingenieur.
Was gilt, wenn das EU-Paket abgelehnt wird?
Dann gäbe es die Abgabe nicht (Annahme: sie hängt am Paket), und das geltende Freizügigkeitsabkommen bliebe in Kraft. Wird es angenommen, bestimmen die weiteren Schritte Höhe, Dauer und Aktivierung.
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