Ingenieure aus dem Ausland holen: Wie lange dauert es?
Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen bestimmt die Kündigungsfrist den Start, bei Drittstaaten zuerst der Kanton, der vor der Einreise Vorrang, Lohn und Wohnung prüft; im Rechenbeispiel (Annahmen im Text) sind es 3,5 beziehungsweise 4 Monate vom Angebot bis zum ersten Arbeitstag. Das Gesuch kostet bei Drittstaaten je nach Kanton unterschiedlich viel (Zürich: CHF 400); Umzug, Übergangswohnung und Besichtigungsreisen sind Vereinbarungssache. Nach unserer Einschätzung scheitert der Start eher an Wohnung und Familie als an der Bewilligung.

Worin unterscheiden sich EU/EFTA und Drittstaaten für Ihre Stelle?
Bei EU/EFTA-Staatsangehörigen meldet sich die Person selbst an; bei Drittstaaten stellt die Firma das Gesuch, und ohne Vorentscheid gibt es keine Einreise zur Arbeit.
| Merkmal | EU/EFTA | Drittstaat |
|---|---|---|
| Schritt vor dem Start | Anmeldung bei der Wohngemeinde innert 14 Tagen nach Ankunft und vor Stellenantritt; nötig: Ausweis und Einstellungserklärung der Firma | Gesuch der Firma beim Kanton (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG Art. 18); Arbeit erst nach Einreise und Anmeldung (Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, VZAE Art. 12) |
| Vorrang und Kontingent | keines von beiden; Kroatien: 2026 keine Kontingente, ab 1. Januar 2027 endgültig volle Personenfreizügigkeit (Bundesrat, 14. Januar 2026 und 26. November 2025) | Vorrang (AIG Art. 21); 2026 landesweit 8'500 Bewilligungen (4'500 B, 4'000 L); Höchstzahlen 2027 Stand Oktober 2026 noch nicht beschlossen (2026: Beschluss am 19. November 2025) |
| Ehegatte bzw. eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner | darf arbeiten, auch mit Drittstaatspass | bei B ohne weiteres Verfahren (AIG Art. 46 und 52), bei L nur mit eigenem Gesuch einer Firma (VZAE Art. 26); unverheiratete Paare (beide Spalten): Einzelfall |
Was prüft der Kanton bei Drittstaaten, bevor jemand einreist?
Der Kanton prüft Vorrang, Lohn, Qualifikation und Wohnung; das Staatssekretariat für Migration (SEM) stimmt nur bei bestimmten Fallgruppen zu, etwa bei «besonderen beruflichen Kenntnissen» (Verordnung des Justizdepartements über das ausländerrechtliche Zustimmungsverfahren, Stand April 2025). Zwei Punkte der SEM-Weisungen (Stand 30. Juni 2026) bestimmen, wie schnell das Gesuch vollständig ist:
- Reihenfolge: In Berufen ohne Mangelstatus sollen Drittstaatsangehörige erst angesprochen werden, wenn die Suche in der Schweiz und der EU/EFTA erfolglos blieb. Bei Prozess- und Produktionsingenieuren sowie Ingenieuren der Elektrotechnik und Elektronik kann die plausible Darlegung des Mangelberufs genügen; der Kanton darf trotzdem eine Ausschreibung beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum verlangen.
- Lohn: Massstab sind vergleichbare Arbeit im Betrieb und in der Branche sowie Lohnrechner; deren Durchschnitt gilt in städtischen Verhältnissen in der Regel als Minimum, anderswo darf er gelegentlich geringfügig unterschritten werden. Der Vertrag braucht die Unterschrift der Firma und den Vermerk «nur unter Vorbehalt der Bewilligung».
Kantonal sind die Zahlen begrenzt: St. Gallen hat 2026 70 B- und 112 L-Bewilligungen zugeteilt, der Bund hält 3'250 B und 2'000 L zum Ausgleich (VZAE Art. 19 und 20). Fragen Sie vor dem Gesuch beim kantonalen Amt, ob noch Kontingent frei ist.
Wie lange dauert es vom Angebot bis zum ersten Arbeitstag?
Im Rechenbeispiel sind es 3,5 Monate bei einem EU/EFTA-Profil mit drei Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende und 4 Monate bei einem Drittstaats-Profil mit einem Monat Frist; mit anderen Fristen verschiebt sich das Ergebnis entsprechend. Der Vorentscheid gilt sechs Monate (VZAE Art. 84), das Visum braucht laut Aussendepartement (EDA) mehrere Wochen bis Monate, und stimmt das SEM zu, kommen nach seinen Ordnungsfristen zehn Tage bis drei Monate dazu. Annahmen für einen Start am 1. April 2027 (kein Kundenfall, keine Messwerte): Kanton 8 Wochen (Bern verlangt das Gesuch mindestens acht Wochen, Appenzell Ausserrhoden einen Monat vor Stellenantritt), Kündigung erst nach der Zusicherung, Visum 4 Wochen, keine SEM-Zustimmung.
| Schritt | Profil A: EU/EFTA, Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende | Profil B: Drittstaat, Kündigungsfrist ein Monat |
|---|---|---|
| Angebot angenommen | Mitte Dezember 2026 | Ende November 2026 |
| Gesuch vollständig, Zusicherung des Kantons | entfällt | Gesuch Anfang Dezember 2026, Zusicherung Ende Januar 2027 |
| Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber | bis 31. Dezember 2026 | Ende Januar 2027 |
| Letzter Tag im alten Job | 31. März 2027 | Ende Februar 2027 |
| Visum, Einreise, Anmeldung | Anmeldung vor dem 1. April | Visum im Februar, Einreise im März, Anmeldung vor dem 1. April |
| Vorlauf bis zum Start | 3,5 Monate | 4 Monate |
Bei einer Kündigungsfrist zum Quartalsende ist der 31. Dezember ein harter Stichtag: Eine Zusage Anfang Januar verschiebt Profil A auf den 1. Juli. Profil B braucht trotz kürzerer Frist mehr Vorlauf, weil es erst nach der Zusicherung kündigt. Dieselbe Quartalslogik rechnet der Artikel Grenzgänger einstellen 2026 für Pendler mit einer Zusage im Oktober durch; hier entscheidet der Stichtag 31. Dezember.
Was kostet der Start, und wer trägt was?
Für die Firma steht amtlich nur die Gesuchsgebühr fest (Drittstaat: CHF 400 im Kanton Zürich, CHF 550 im Kanton Solothurn, dazu CHF 180, wenn das SEM zustimmt); Quellensteuer und Krankenkasse trägt die Person; für Umzug, Übergangswohnung und Besichtigungsreisen gibt es keine amtliche Zahl, sie gehören ins Angebot. Stand Oktober 2026:
| Posten | Wer trägt es | Was feststeht |
|---|---|---|
| Quellensteuer | Person; die Firma behält ein und haftet | gilt ohne Niederlassungsbewilligung (Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG Art. 83 und 88) |
| Krankenkasse | Person | Pflicht innert drei Monaten (Krankenversicherungsgesetz, KVG Art. 3); Durchschnitt 2027 pro Monat: CHF 487.60 je Erwachsene, CHF 128.10 je Kind |
Für zwei Erwachsene und zwei Kinder ergibt das 2 × 487.60 + 2 × 128.10 = CHF 1'231.40 pro Monat (Durchschnittsprämien 2027). Diese Zahl gehört in jeden Nettovergleich, den Sie der Person zeigen.
Woran scheitert der Start, bevor er beginnt?
Nach unserer Einschätzung (keine Statistik) scheitert der Start seltener am Amt als an Wohnung und Familie. Zur Wohnung: Am 1. Juni 2026 standen in der Ostschweiz 0,93 % der Wohnungen leer, gleich viel wie im Landesschnitt, aber 0,16 Prozentpunkte weniger als ein Jahr zuvor und der stärkste Rückgang aller Grossregionen (Bundesamt für Statistik, September 2026); in der Region Zürich waren es 0,52 %.
Dagegen spricht: Bei Drittstaaten besteht kein Rechtsanspruch («können zugelassen werden»); wer eine Schlüsselrolle nur mit einem Drittstaat-Profil besetzen will, plant ein Ablehnungsrisiko ein, das bei EU/EFTA fehlt. Drei Fragen gehören vor das Angebot:
- Wohnung: gefunden oder nur gesucht?
- Ehegatte bzw. eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner: darf sie oder er arbeiten (bei Drittstaaten B ja, L nur auf Gesuch), und gibt es dafür eine Stelle in der Region? Unverheiratete Paare: Einzelfall.
- Kinder: Über zwölf Jahre muss der Nachzug bei Drittstaaten innert zwölf Monaten erfolgen (AIG Art. 47).
Der Entscheid vor dem Angebot: Übernimmt die Firma die Wohnungssuche oder die Person? Wer sie der Person allein überlässt, verlegt das Risiko in die Kündigungsfrist.
Was gilt in Liechtenstein anders?
In Liechtenstein setzt die ordentliche Aufenthaltsbewilligung für EWR-Staatsangehörige voraus, dass Pendeln nicht zumutbar ist (Personenfreizügigkeitsgesetz, PFZG Art. 20); daneben gibt es die Verlosung (mindestens einmal pro Jahr, PFZG Art. 39). Vor Arbeitsbeginn braucht es die Zusicherung der Bewilligung, die in der Regel nur sechs Wochen (L) beziehungsweise drei Monate (B) gültig ist (Personenfreizügigkeitsverordnung, PFZV Art. 22).
Für Drittstaatsangehörige gelten dieselben Grundsätze wie in der Schweiz, dazu die Bedingung, dass Grenzgängertätigkeit nicht zumutbar ist (Ausländergesetz, AuG Art. 13). Der Beschäftigungsgrad muss bei L mindestens 50 %, bei B mindestens 80 % betragen, auch für EWR-Staatsangehörige (AuG Art. 13, PFZV Art. 5). Die Sicht der Kandidat:innen beschreibt der Artikel Arbeiten in Liechtenstein als Ingenieur.
Welche Personalberatung begleitet die Relocation von Ingenieur:innen?
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Dieser Artikel ersetzt keine Auskunft im Einzelfall. Verbindlich entscheiden das kantonale Migrations- beziehungsweise Arbeitsmarktamt am vorgesehenen Arbeitsort und, für Liechtenstein, die zuständige Behörde in Liechtenstein; Fristen und Gebühren unterscheiden sich je Kanton.
Stand: Oktober 2026.
Häufige Fragen
Darf eine Person aus einem Drittstaat vor dem Bewilligungsentscheid anfangen?
Nein. Die Einreise setzt den Vorentscheid voraus; gearbeitet wird erst nach Einreise und Anmeldung. Wer Drittstaatsangehörige ohne Bewilligung beschäftigt, riskiert bei Vorsatz Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit Busse bis CHF 20'000 (AIG Art. 117).
Reicht Englisch für die Bewilligung?
Bei Führungskräften und Spezialist:innen im internationalen Umfeld kann auf die Prüfung einer Landessprache verzichtet werden (SEM-Weisungen, Stand 30. Juni 2026).
Ändert sich 2027 etwas an der Personenfreizügigkeit?
Ja, für Kroatien: Die Übergangsregelung endet am 31. Dezember 2026, ab 1. Januar 2027 gilt die Personenfreizügigkeit endgültig. Die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» ändert nichts, sie wurde am 14. Juni 2026 mit 54,8 % Nein abgelehnt; die Bilateralen III liegen im Parlament, eine Volksabstimmung steht aus, und bis dahin gilt das Freizügigkeitsabkommen unverändert.
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