CONCAPE Redaktion

Grenzgänger einstellen 2026: Steuern, Homeoffice und Fristen im Überblick

Bei Grenzgängern aus Deutschland, Österreich oder Liechtenstein ist die Bewilligung für EU/EFTA-Staatsangehörige selten das Problem. Entscheidend sind fünf Punkte, die vor dem Angebot geklärt sein sollten: der Homeoffice-Anteil (Sozialversicherung und Steuerstatus), bei Wohnsitz in Deutschland die 20-%-Regel, die Kündigungsfrist, der Lohnvergleich netto im Wohnsitzland und das Risiko eines Gegenangebots. Neu seit 2026: Der Grenzgängerstatus bei Wohnsitz in Deutschland bleibt laut Finanzamt Baden-Württemberg nur erhalten, wenn die Person aufgrund des Arbeitsvertrags an mindestens 20 % der vereinbarten Arbeitstage in die Schweiz und zurück fährt.

Titelgrafik: Grenzgänger einstellen 2026 – Steuern, Homeoffice und Fristen

Wie viel Homeoffice ist bei Grenzgängern möglich?

Sozialversicherungsrechtlich bis knapp 50 % der Arbeitszeit, steuerlich hängt es vom Wohnsitzland ab – und beide Regelwerke sind voneinander unabhängig. Wer nur eines prüft, erlebt nach der Zusage Überraschungen.

  • Sozialversicherung: Unter 25 % Arbeitszeit im Wohnsitzland bleibt alles beim Arbeitgeberstaat. Zwischen 25 % und 49,9 % bleibt die Person nur dann in der Schweiz oder in Liechtenstein versichert, wenn das multilaterale Rahmenübereinkommen über grenzüberschreitende Telearbeit (auch «Rahmenvereinbarung» genannt) greift – auf Antrag. Die Schweiz, Liechtenstein, Deutschland und Österreich haben es unterzeichnet; es gilt seit 1. Juli 2023 (BSV, September 2025). Ab 50 % wechselt die Versicherung in den Wohnsitzstaat. Die Bescheinigung A1 ist höchstens drei Jahre gültig und verlängerbar.
  • Steuer (Deutschland): Grenzgänger aus Deutschland werden in Deutschland besteuert; die Schweiz behält höchstens 4,5 % Quellensteuer ein, die in Deutschland angerechnet wird. Ganze Homeoffice-Tage gelten nicht als Nichtrückkehrtage. Seit 2026 bleibt der Status aber nur, wenn die Person aufgrund des Arbeitsvertrags an mindestens 20 % der vereinbarten Arbeitstage an den Arbeitsort in der Schweiz und zurück fährt (Finanzamt Baden-Württemberg, 2026). Verliert die Person den Status, richtet sich die Besteuerung nach dem Arbeitsort: Tage in der Schweiz besteuert die Schweiz, Homeoffice-Tage Deutschland.

Für die Praxis heisst das: Ein Angebot mit «zwei Tagen Homeoffice pro Woche» ist bei einer Vollzeitstelle sozialversicherungsrechtlich nur mit dem Rahmenübereinkommen sauber – und braucht den Antrag, bevor die Person startet. In der Schweiz beantragt der Arbeitgeber die Bescheinigung A1 bei seiner AHV-Ausgleichskasse (Portal ALPS), in Liechtenstein beim Amt für Gesundheit.

Welche Regeln gelten je Wohnsitzland?

Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen ab: Deutschland–Schweiz, Österreich–Liechtenstein und Schweiz–Liechtenstein kennen einen Grenzgängerstatus, Österreich–Schweiz nicht.

Wohnsitz → ArbeitsortBesteuerungWas den Status kippt
Deutschland → SchweizDeutschland; die Schweiz behält höchstens 4,5 % Quellensteuer ein, die angerechnet wirdmehr als 60 Nichtrückkehrtage pro Jahr; seit 2026 weniger als 20 % der vereinbarten Arbeitstage am Arbeitsort
Österreich → SchweizSchweiz: Quellensteuer nach dem ordentlichen kantonalen Tarifentfällt – das Abkommen kennt keinen Grenzgängerstatus
Österreich → LiechtensteinÖsterreich; Liechtenstein behält höchstens 4 % Quellensteuer ein, die angerechnet wirdmehr als 45 Nichtrückkehrtage pro Kalenderjahr
Schweiz ↔ LiechtensteinWohnsitzstaat; keine Schweizer Quellensteuer für Personen mit Wohnsitz in Liechtensteinmehr als 45 Nichtrückkehrtage pro Kalenderjahr; in der Regel auch ein Wochenaufenthalt oder eine Zweitwohnung im Arbeitsstaat

Die Tabelle ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Sie zeigt aber, welche Fragen ins Erstgespräch gehören – nicht erst in den Vertrag.

Welche Kündigungsfristen gelten – und wann kann die Person starten?

Gesetzlich ist die Frist kurz, praktisch bestimmt der Vertrag den Start: In Deutschland gelten vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB), in Österreich ein Monat zum Monatsletzten, der sich vertraglich auf bis zu sechs Monate verlängern lässt (Arbeiterkammer). Bei Grenzgängern liegt der Engpass oft auf der anderen Seite der Grenze:

  • Deutschland: gesetzlich vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; vertraglich können längere Fristen gelten, etwa drei Monate zum Monats- oder Quartalsende – massgebend ist der Arbeitsvertrag. Für den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).
  • Österreich: für Angestellte und Arbeiter gesetzlich ein Monat zum Monatsletzten, vertraglich bis zu sechs Monate; Kollektivverträge können abweichen.

Ein Rechenbeispiel: Wer Mitte Oktober einer Person aus Süddeutschland zusagt und davon ausgeht, dass sie sofort mit drei Monaten Frist zum Monatsende kündigt, plant mit einem Start im Februar; gilt das Quartalsende, ist es der April. Diese Zeit ist eine Risikophase des Prozesses: Der aktuelle Arbeitgeber hat Monate, um zu reagieren. Wie Sie damit umgehen, beschreibt Gegenangebot: Warum Kandidaten kurz vor dem Start abspringen.

Wie vergleichen Grenzgänger Ihr Lohnangebot?

Netto im Wohnsitzland, nicht Franken gegen Euro: Kandidatinnen und Kandidaten vergleichen nicht Ihr Bruttoangebot mit ihrem heutigen Bruttolohn, sondern das, was nach Sozialabgaben, Pensionskasse und der Steuer im Wohnsitzland bleibt – plus Pendelzeit und Homeoffice-Tage. Ein Angebot, das brutto deutlich höher liegt, kann netto knapper wirken, als beide Seiten erwarten. Nach unserer Erfahrung hat es sich bewährt, den Nettovergleich vor dem Angebot gemeinsam durchzurechnen, statt ihn der Person allein zu überlassen.

Was sollten Sie vor jedem Angebot an Grenzgänger klären?

Fünf Punkte: Homeoffice-Anteil, bei Wohnsitz in Deutschland die 20-%-Regel, die Kündigungsfrist laut Vertrag, der Nettovergleich im Wohnsitzland und das Gegenangebot-Risiko:

  • Homeoffice-Anteil in Prozent der Arbeitszeit – und ob der Antrag nach dem Rahmenübereinkommen nötig ist (ab 25 %).
  • Bei Wohnsitz in Deutschland: Erreicht die Person die 20 % der vereinbarten Arbeitstage am Arbeitsort?
  • Kündigungsfrist laut Vertrag (nicht laut Gesetz) und realistisches Startdatum.
  • Nettovergleich im Wohnsitzland, inklusive Pendelweg.
  • Wie wahrscheinlich ein Gegenangebot ist – und wie der Kontakt während der Kündigungsfrist aussieht.

Lohnt sich der Aufwand für Firmen im Rheintal und in Liechtenstein?

Ja, wenn der Kandidatenmarkt bis nach Vorarlberg und Süddeutschland reichen soll: Wer die Regeln vor dem Angebot sauber klärt, kann Kandidaten gewinnen, die andere auf den letzten Metern verlieren. Für Firmen im Rheintal, im Raum St. Gallen und in Liechtenstein gehört der Arbeitsmarkt jenseits der Grenze zum Alltag; wie das Arbeiten in Liechtenstein aus Sicht der Ingenieure aussieht, steht in Arbeiten in Liechtenstein als Ingenieur.

CONCAPE ist eine Personalberatung für High-Tech & Engineering mit Sitz in Vaduz und Präsenz im Raum Zürich und besetzt Fach- und Führungspositionen mit Schwerpunkt Ostschweiz, Liechtenstein und Zentralschweiz sowie in der DACH-Region; die Preise der Modelle sind offen einsehbar.

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (Telearbeit, September 2025); Finanzamt Baden-Württemberg (Grenzgänger, Stand 2026); Steuerpraxis Kanton Thurgau (Grenzgänger aus Österreich, September 2026); BDO Schweiz (Grenzgänger Schweiz–Liechtenstein, November 2024); Grenzgängerinfo.at (Quellensteuer Liechtenstein, Stand 2026); Arbeiterkammer (Arbeitnehmerkündigung); liechtenstein.li (Rahmenvereinbarung Telearbeit, Juni 2023) und LANV (Homeoffice für Grenzgänger:innen, Juni 2023); Staatssekretariat für Migration SEM (FAQ Personenfreizügigkeit, Stand Juli 2026); Bürgerliches Gesetzbuch § 622.

Häufige Fragen

Wie viel Homeoffice ist für Grenzgänger möglich?

Sozialversicherungsrechtlich bis knapp 50 %, wenn das Rahmenübereinkommen greift und der Antrag gestellt ist; ohne Antrag nur unter 25 %. Bei Wohnsitz in Deutschland gilt steuerlich zusätzlich seit 2026: mindestens 20 % der vereinbarten Arbeitstage am Arbeitsort in der Schweiz (Finanzamt Baden-Württemberg).

Wer stellt den Antrag nach dem Rahmenübereinkommen?

In der Schweiz der Arbeitgeber bei seiner AHV-Ausgleichskasse über das Portal ALPS, in Liechtenstein Arbeitnehmende oder Arbeitgeber beim Amt für Gesundheit – am besten vor Beginn der Telearbeit, denn in der Schweiz lässt sich die Bescheinigung höchstens drei Monate rückwirkend ausstellen. Ohne Antrag gilt die 25-%-Grenze, und bei Überschreitung wechselt die Sozialversicherung in den Wohnsitzstaat.

Wie lange dauert es, bis ein Grenzgänger aus Deutschland starten kann?

Meist bestimmt die vertragliche Kündigungsfrist den Start. Bei drei Monaten zum Quartalsende liegen zwischen Zusage und erstem Arbeitstag je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen drei und knapp sechs Monate.

Gilt die 20-%-Regel auch für Grenzgänger aus Österreich?

Nein, sie gilt für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und betrifft das Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (Finanzamt Baden-Württemberg). Für Österreich und Liechtenstein gelten die jeweiligen Abkommen – darum gehört der Wohnsitz in jedes Erstgespräch.

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