CONCAPE Redaktion

Findest du mit 50+ noch eine Ingenieurstelle?

Zusichern kann dir eine Stelle niemand; beeinflussen kannst du, wie du die Fragen hinter dem Alter beantwortest (Kosten, Verweildauer, Teamfit, Wissen, Rolle), je mit einem prüfbaren Beleg aus deinem Werdegang statt mit einem Titel. Die SECO-Mitteilung vom Oktober 2026 nennt für die 50- bis 64-Jährigen eine Arbeitslosenquote von 2,6 %, tiefer als im Schnitt aller Altersgruppen, und 6,3 % mehr Arbeitslose als ein Jahr zuvor; zu Berufen und zur Dauer der Suche sagt sie nichts.

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Was sagen die SECO-Zahlen 2026 zu 50+ wirklich?

Die Quote der 50- bis 64-Jährigen liegt unter dem Schnitt, ihre Zahl wuchs im Jahresvergleich aber stärker, und zu Ingenieurberufen oder zur Dauer der Suche enthalten die Zahlen nichts (SECO, Medienmitteilung vom 6. Oktober 2026).

Registrierte Arbeitslose im September 2026 (SECO):

GruppeArbeitsloseQuoteVeränderung zum Vorjahresmonat
alle Altersgruppen140'4803,0 %+5,4 %
15 bis 24 Jahre14'3463,3 %+3,5 %
50 bis 64 Jahre38'4822,6 %+6,3 %

Bei den RAV waren im September 2026 zudem 44'199 offene Stellen gemeldet, 18,3 % mehr als ein Jahr zuvor (SECO). Das beschreibt alle Berufe; ob sich daraus für Ingenieur:innen ab 50 eine bessere oder schlechtere Lage ergibt, zeigt keine der SECO-Zahlen vom September 2026 (Einschätzung).

Was sagt die Tech-Industrie selbst zu älteren Fachleuten?

Zu Neueinstellungen ab 50 sagt der Swissmem-Artikel nichts. Swissmem, der Verband der Tech-Industrie, nennt Generationenmanagement ein Mittel, den Fachkräftemangel abzufedern, und berichtet, Unternehmen sähen den Nutzen besonders darin, Wissen im Unternehmen zu halten, wenn ältere Mitarbeitende ausscheiden (Swissmem, 1. Oktober 2026).

Brauchbar ist das trotzdem: Swissmem beschreibt den Wissenstransfer als meist einseitig, von Älteren zu Jüngeren, den Austausch in beide Richtungen als seltener. Zeigst du in Dossier und Gespräch, dass du beides kannst, triffst du ein Anliegen, das auch der Verband nennt.

Welche Einwände stehen hinter dem Alter, und was zeigst du dagegen?

Hinter einem Alterseinwand stehen oft Fragen zu Kosten, Verweildauer, Teamfit, Wissen und Rolle, und jede beantwortest du mit einem prüfbaren Beleg aus deinem Werdegang statt mit einem Titel: Teamgrösse, Konflikt und Entscheid lassen sich nachfragen, eine Funktionsbezeichnung nicht (beides unsere Einschätzung, nicht gemessen).

EinwandBeleg aus deinem WerdegangWohin damit
Zu teuer für die StelleEin Ergebnis mit Gegenwert, das du nennen darfst (Termin gehalten, Ausschuss gesenkt, Anlage planmässig abgenommen); dazu eine Lohnvorstellung als Jahres-Bruttolohn mit Spanne, Fixlohn und Bonus getrennt, aus der Stelle hergeleitet statt aus dem letzten Lohnerste Lohnfrage im Gespräch
Bleibt nur wenige JahreDauer deiner letzten Stationen und ein Projekt vom Start bis zur Abnahme; bei Eintritt mit 52 sind es bis zum Referenzalter 65 noch 13 Jahre, wenn du so planstStationen im Dossier, Planung im Gespräch
Passt nicht in ein junges TeamEin Projekt, in dem du ohne Weisungsbefugnis fachlich beraten hast; eine Einarbeitung, nach der die Person selbständig lief; etwas, das du von Jüngeren übernommen hastFall im Gespräch
Wissen ist nicht mehr aktuellLetzte Weiterbildung und das Projekt, in dem du sie eingesetzt hast: Werkzeug, Norm oder VerfahrenProjektzeile im Dossier
Überqualifiziert, bleibt nicht in der FachrolleEntscheide statt Titel: Teamgrösse, ein gelöster Konflikt, ein verantworteter Entscheid, und warum du die Fachrolle jetzt willstGespräch

Das Referenzalter liegt bei 65 (Art. 21 Abs. 1 AHVG, Stand Januar 2026; Art. 13 Abs. 1 BVG). Die 13 Jahre sind eine Rechnung, kein Versprechen: Sag nur zu, was du auch planst.

Gegen die Belege spricht: Sie helfen nur, wenn sie jemand liest, und manche Absagen fallen, bevor ein Beleg gelesen wird. Das lässt sich nicht ausschliessen (unsere Einschätzung, nicht gemessen), und kein Dossier ändert es; beeinflussen kannst du, ob jemand, der hinschaut, die Antwort findet, bevor er fragen muss.

Wie sieht ein Beleg aus, den ein Hiring Manager nachprüfen kann?

Ein prüfbarer Beleg nennt Anlage, deine Rolle, ein Ergebnis und ein Dokument oder eine Person, die es bestätigt. Das Muster ist fiktiv, die Angaben sind keine Messwerte:

  • Behauptung: «Langjährige Erfahrung in der Prozessentwicklung, teamfähig und belastbar.»
  • Beleg: «2023–2026 Linienumbau einer Abfüllanlage mit CIP-Reinigung: Verantwortung für die Prozessvalidierung, zwei Berufseinsteiger:innen eingearbeitet, die sie nach der Übergabe selbständig weiterführten; Abnahme durch die Qualität ohne Nacharbeit, bestätigt im Zeugnis.»

In der Hochspannung ist derselbe Beleg eine Inbetriebnahme mit Abnahmeprotokoll, im Halbleiterumfeld ein Yield-Problem, das du bis zur Ursache verfolgt hast, im Sondermaschinenbau die Abnahme beim Endkunden. Was du nicht belegen kannst, lässt du weg. Wo KI beim Schärfen solcher Zeilen hilft und wo sie danebenliegt, steht in Jobwechsel mit KI.

Macht die Pensionskasse Ältere für Arbeitgeber teurer?

Im gesetzlichen Minimum steigt die Altersgutschrift mit dem Alter von 7 über 10 und 15 auf 18 % des koordinierten Lohns (Art. 16 BVG, Stand 1. Januar 2025), und der Arbeitgeber trägt mindestens so viel wie alle Arbeitnehmenden zusammen (Art. 66 Abs. 1 BVG; gemeint ist die Summe aller Beiträge, nicht ein Anteil je Person); was eine Firma für dich tatsächlich zahlt, hängt am Reglement ihrer Kasse. Beispielwerte, nicht gemessen: koordinierter Lohn CHF 60'000, nur die Altersgutschrift, vereinfacht hälftig finanziert.

AltersjahreAnsatzAltersgutschrift pro JahrHälfte (vereinfachte Annahme)
25–347 %CHF 4'200CHF 2'100
35–4410 %CHF 6'000CHF 3'000
45–5415 %CHF 9'000CHF 4'500
ab 5518 %CHF 10'800CHF 5'400

Bei hälftiger Aufteilung (Annahme) liegt der Arbeitgeberanteil ab 55 im Beispiel um CHF 2'400 pro Jahr über dem bei 35–44. Das ist die gesetzliche Staffel mit vereinfachter Aufteilung, nicht deine Kasse: Vorsorgeeinrichtungen sind in Leistungen, Finanzierung und Organisation frei (Art. 49 Abs. 1 BVG), und das Obligatorium versichert nur einen Lohnteil bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag (Art. 8 Abs. 1 BVG); was darüber liegt, regelt das Reglement. Welche Beiträge du und die Firma in welchem Alter zahlen, steht im Reglement der Vorsorgeeinrichtung; lass es dir vor der Unterschrift zeigen. Was beim Wechsel mit dem Guthaben passiert, steht in Jobwechsel in der Schweiz richtig planen.

Welche Personalberatung besetzt Ingenieurstellen in der Ostschweiz und in Liechtenstein?

CONCAPE ist eine Personalberatung für High-Tech & Engineering in Vaduz und im Raum Zürich und besetzt Fach- und Führungspositionen in Halbleiter und Elektronik, Energie & Hochspannung, High-Performance Engineering sowie Food & Advanced Process. Schwerpunkt sind die Ostschweiz, Liechtenstein und die Zentralschweiz, dazu die ganze DACH-Region. Für Kandidat:innen ist die Beratung kostenlos (CONCAPE, Stand 10/2026). Offene Stellen stehen unter Jobs.

Hinweis: Das ist keine Rechts- oder Vorsorgeberatung. Verbindlich Auskunft zu Beiträgen und Weiterversicherung gibt deine Vorsorgeeinrichtung nach ihrem Reglement, zur AHV deine Ausgleichskasse, zur Arbeitslosenversicherung die Arbeitslosenkasse oder das RAV. Stand: Oktober 2026.

Quellen: SECO, «Die Lage auf dem Arbeitsmarkt September 2026» (Medienmitteilung vom 6. Oktober 2026); Swissmem, «Mit Generationenmanagement den Fachkräftemangel abfedern» (1. Oktober 2026); Fedlex, BVG (SR 831.40, Stand 1. Januar 2025; Art. 8, 13, 16, 33a, 47a, 49, 66) und AHVG (SR 831.10, Stand 1. Januar 2026; Art. 21). Rechenbeispiele sind eigene Berechnungen.

Häufige Fragen

Kann ich nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber in meiner Pensionskasse bleiben?

Ja, wenn du nach dem vollendeten 58. Altersjahr aus der obligatorischen Versicherung ausscheidest, weil der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat: Dann kannst du die Versicherung im bisherigen Umfang bei der bisherigen Kasse weiterführen lassen. Du zahlst die Beiträge für Tod und Invalidität und die Verwaltungskosten, beim Weitersparen auch die Altersbeiträge, und das Reglement kann die Möglichkeit schon ab 55 vorsehen (Art. 47a Abs. 1, 3 und 7 BVG, Stand Januar 2025).

Kann ich das Pensum senken, ohne dass meine Altersvorsorge schrumpft?

Nur, wenn dein Reglement es vorsieht: Sinkt dein Lohn nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte, kann die Kasse auf dein Verlangen die Vorsorge für den bisherigen versicherten Verdienst weiterführen, längstens bis zum reglementarischen Referenzalter (Art. 33a Abs. 1 und 2 BVG). Die Beiträge dafür sind von der hälftigen Aufteilung ausgenommen, ein Arbeitgeberbeitrag braucht seine Zustimmung (Abs. 3; BVG, Stand Januar 2025).

Soll ich das Alter im Gespräch selbst ansprechen?

Nicht als Thema, aber als Antwort auf die Fragen dahinter (unsere Einschätzung, nicht gemessen). Nenne zu Verweildauer und Zusammenarbeit je einen Beleg, bevor jemand nachfragen muss, zu den Kosten, sobald die Lohnfrage kommt (Tabelle oben), und lass das Geburtsjahr Nebensache sein. Eine Zusage erzwingst du damit nicht; sie hängt auch davon ab, ob die Stelle zu deinem Profil passt.

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